Es gibt 3 Möglichkeiten der Mitgliedschaft:
Diplomierte Klangtherapeutinnen und Klangtherapeuten KLA
Sie haben die Ausbildung an einer vom KLTS anerkannten Schule abgeschlossen und sind aufgefordert, sich regelmässig weiterzubilden.
Diplomierte Klangtherapeutinnen/Klangtherapeuten KLA pro und
Diplomierte Klangtherapeutinnen/Klangtherapeuten KLTS
Sie haben die Fachprüfung in Klangtherapie KLA® an einer vom KLTS anerkannten Schule abgeschlossen und bringen Erfahrungen in der eigenen Praxis oder in einer Institution mit (KLA pro).
Sie verpflichten sich zur regelmässigen Weiterbildung gemäss Vorgaben des Verbandes.
Aktivmitgliedschaft KLTS: Rechte und Pflichten
Aktivmitgliedschaft KLTS: Anmeldeformular
Berufshaftpflicht Versicherung
Diese Personen unterstützen den Verband mit einem finanziellen Beitrag und werden als Gäste zur Generalversammlung eingeladen.