Es gibt 3 Möglichkeiten der Mitgliedschaft:

  • Aktivmitglied KLTS

Diplomierte Klangtherapeutinnen und Klangtherapeuten KLA

Sie haben die Ausbildung an einer vom KLTS anerkannten Schule abgeschlossen und sind aufgefordert, sich regelmässig weiterzubilden.

 

  • Zertifiziertes Aktivmitglied KLTS

Diplomierte Klangtherapeutinnen/Klangtherapeuten KLA pro und

Diplomierte Klangtherapeutinnen/Klangtherapeuten KLTS

Sie haben die Fachprüfung in Klangtherapie KLA® an einer vom KLTS anerkannten Schule abgeschlossen und bringen Erfahrungen in der eigenen Praxis oder in einer Institution mit (KLA pro).

Sie verpflichten sich zur regelmässigen Weiterbildung gemäss Vorgaben des Verbandes.

 

Aktivmitgliedschaft KLTS: Rechte und Pflichten
Aktivmitgliedschaft KLTS: Anmeldeformular

Berufshaftpflicht Versicherung

Zertifizierungsreglement

  • Passivmitglied

Diese Personen unterstützen den Verband mit einem finanziellen Beitrag und werden als Gäste zur Generalversammlung eingeladen.